Hotel Ramsteiner Hof - Tradition und Moderne in Ramstein-Miesenbach – Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Ramsteiner-Hof GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Ramsteiner-Hof GmbH („Hotel“) mit dem Gast des Hotels („Gast“), sofern nicht hiervon abweichende Vereinbarungen in gesonderten Verträgen getroffen werden.

2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

1. Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel Ramsteiner-Hof unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Ramsteiner-Hof in der Öffentlichkeit nicht zu gefährden.

2. Vertragspartner ist das Hotel und der Gast. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Gastes und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

3. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeine Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

4. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

III. Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, zu den vereinbarten Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die kommunalrechtlich von dem Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht oder reduziert sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis bzw. die gültige Umsatzsteuer, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend nach Veränderung nach oben oder unten abändern.

4. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Die Preisänderung bezieht sich dann auf den Teil der Leistungen, die vom Hotel auf Wunsch des Gastes geändert werden sollen.

5. Bei einer Buchung aufgrund der Online Rate ist der vereinbarte Preis sofort fällig.

Für Buchungen aufgrund der Best Available Rate oder für Veranstaltungen gilt folgendes:

Die Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

IV Stornierung des Gastes

Stornierungen müssen zwingend schriftlich oder in Textform erfolgen.

Eine kostenfreie Stornierung der Hotelzimmer ist 24 Stunden vor Anreise möglich, alle zu spät getätigten Stornierungen  oder nicht Anreisen werden mit 100% des gesamten Aufenthalts in Rechnung gestellt. Es ist unerheblich ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht!

V. RÜCKTRITT DES HOTEL RAMSTEINER-HOF, NICHT GENEHMIGTE VERANSTALTUNGEN

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel Ramsteiner-Hof bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotel Ramsteiner-Hof mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel Ramsteiner-Hof mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs. 6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Nachfrist geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, und zwar insbesondere dann, wenn

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt;

ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt;

das Hotel Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss
wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;

der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

der Gast das vertraglich vereinbarte Rauchverbot missachtet

der Gast das Haustierverbot missachtet.

ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes beantragt und/oder eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

4. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

5. In allen Fällen des wirksamen Rücktritts durch das Hotel entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz gleich welcher Art.

VI. An- und Abreise

1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel bemüht, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu kümmern.

3. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 18:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15:00 Uhr den jeweils gültigen Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100 % des jeweils gültigen Logispreises. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung weiterer Ansprüche,
insbesondere auf Schadensersatz, unter Anrechnung der vorstehend genannten Pauschalen vorbehalten. Dem Gast steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.

5. Der Kunde haftet für alle Schäden die er im Hotel herbeiführt in voller Höhe. Dies sind z.B. Schäden an Mobiliar, Einrichtung, Technischer Ausstattung und Gebäude. Dabei ist es egal ob der Schaden durch Zerstörung, Diebstahl oder durch erhöhten Reinigungsaufwand entstanden ist. Schäden sind vom Kunden direkt nach entstehen zu melden und werden mit dem einzelnen Kunden sofort nach Entstehen abgerechnet.

VII. HAFTUNG DES HOTEL RAMSTEINER-HOF

1. Das Hotel Ramsteiner-Hof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel Ramsteiner-Hof für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Ramsteiner-Hof beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Ramsteiner-Hof beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotel Ramsteiner-Hof steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Ramsteiner-Hof auftreten, wird das Hotel Ramsteiner-Hof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel Ramsteiner-Hof rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel Ramsteiner-Hof dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Will der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Gesamtwert von mehr als € 800 oder sonstige Sachen mit einem Gesamtwert von mehr als € 3.500 einbringen, ist eine gesonderte Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel Ramsteiner-Hof zu treffen.

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel Ramsteiner-Hof bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung des Hotel Ramsteiner-Hof gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

4. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotel Ramsteiner-Hof besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel Ramsteiner-Hof nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind dem Hotel Ramsteiner-Hof unverzüglich anzuzeigen.

5. Weckaufträge werden vom Hotel Ramsteiner-Hof mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel Ramsteiner-Hof übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung des Hotel Ramsteiner-Hof gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Auf das besondere Schriftformerfordernis wird hiermit hingewiesen.

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. In allen Hotelzimmern herrscht absolutes Rauchverbot. Verstößt der Gast gegen dieses Verbot, werden ihm pauschal 500,00 EUR für die Renovierung des Zimmers in Rechnung gestellt. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden geringer als die geltend gemachte Pauschale ist.

3. Ansprüche und Rechte aus mit dem Hotel getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Hotels an Dritten übertragen werden.

4. Der Gebrauch des Namens des Hotels in Verbindung mit werbenden Maßnahmen des Vertragspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

6. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Ramsteiner-Hof. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

7. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem
Link erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Ramstein, März 2024

Hotel Ramsteiner Hof

Inh. Stefan Hechler
Miesenbacher Straße 26
66877 Ramstein
Deutschland

Kontakt
Telefon +49 (0)6371 9720
info@ramsteiner-hof.de
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Seit 1761 ist der Ramsteiner Hof die Adresse für einen unverwechselbar komfortablen Aufenthalt in Ramstein-Miesenbach bei Kaiserslautern – ganz gleich ob als Privat- oder Geschäftsreisender. Sie werden von der familiären Atmosphäre mit herzlichem, persönlichem Service und unserem liebevoll zubereiteten Frühstück begeistert sein!

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